05.05.2004 - 5.2 Konkretisierung der Sanierungsziele für das San...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen in den textlichen Erläuterungen und in der Karte Wohnen der Anlage zugestimmt. Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht.

 

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung“ vom November 2003 bestehend aus den textlichen Erläuterungen mit einer Synopse der Sanierungsziele von 1993 und von 2003 und den dazugehörenden Plänen wird als Grundlage zur Steuerung des Sanierungsprozesses bestätigt.

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Änderungen in den textlichen Erläuterungen

zu 3.2

Seite 6, 2. Punkt:

Die modifizierte Fassung ist zu ändern in:

Zu sichern ist die Chance, auch nach erfolgter Modernisierung ihre Wohnungen bzw. Geschäftsstandorte zu behalten bzw. nach erfolgter Modernisierung dorthin zurück zu kehren.

 

Seite 7, 2. Punkt – Ergänzung der modifizierten Fassung um:

..., soweit die Belange des Denkmalschutzes dies zulassen

 

zu 3.6

Seite 26 oben

Auf dem Vorplatz des Jägertores an der Ecke Lindenstraße/Hegelallee wird auf der östlichen Seite eine gastronomische Nutzung des öffentlichen Straßenraumes angestrebt (ist im entsprechenden Plan zu berücksichtigen).

 

Seite 26, 2. Punkt – Der Passung „Die Zufahrt in das Gebiet wird eingegrenzt“ bleibt bestehen.

 

 

In der Karte Wohnen der Anlage ist in der Legende 30 % Wohnanteil zu ergänzen

(ausnahmsweise in zweigeschossigen barocken Typenhäusern)

 

Gesamt dann:

Wohnanteil muss mind. 30 % der zulässigen BGF des Grundstücks betragen. Das EG des Vorderhauses ist gewerblich zu nutzen, die gewerbliche Nutzung des 1. OG ist zulässig (ausnahmsweise in zweigeschossigen barocken Typenhäusern).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und zahlreichen Stimmenthaltungen.