05.05.2004 - 7.28 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2002 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.    Dem Werkleiter (Heimleiter), Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2002 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe 137.183,46 € sowie der Verlustvortrag in Höhe von 148.834,36 € werden mit dem gewährten Kapital des Eigenbetriebes verrechnet und somit vollständig ausgeglichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.