05.05.2004 - 7.19 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 "B...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den  Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner für den Geschäftsbereich 4 eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0331 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt präzisiert:

 

·                     nach Norden durch die nördliche Grenze des Bertiniweges und der Bertinistraße (Flurstücke 54 sowie Teile der Flurstücke 521/23, 521/2 und 537/1),

 

·                     nach Osten durch die östliche Grenze der verbreiterten Bertinistraße, d.h. einschließlich eines Flächenstreifens der angrenzenden Uferflurstücke (544/1 und Teile der Flurstücke 539/3, 544/2, 545, 582/1 und 582/2),

 

·                     nach Süden durch die Große Weinmeisterstraße und die Straße Am Pfingstberg (nördliche Grenze der Straßenflurstücke 578, 569, 567 und 563, Teile von 564 sowie die südliche Grenze der Flurstücke 555/3 und 555/4)

 

·                     sowie nach Westen durch Kleingärten (westliche Grenzen der Flurstücke 555/2 und 550/1 Teile des Flurstücks 535/2), sowie durch Wiesenflächen (westliche Grenze der Flurstücke 536/9 und 520/4 sowie südliche Grenze des Flurstücks 521/23).

 

2.                  Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1und 2).

 

3.                  Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60 „Bertinistraße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“), die Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3)