05.05.2004 - 7.41 Entschädigungssatzung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Utting namens der Fraktion FAMILIENPARTEI eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0370 in den Hauptausschuss.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:

 

„Kinderbetreuungskosten zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis erstattet.“