02.06.2004 - 5.35 Entschädigungssatzung

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:

 

„Kinderbetreuungskosten zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis erstattet.“