01.09.2004 - 4.18 Investitionsvorhaben in den neuen Ortsteilen

Beschluss:
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vom Antragsteller zurückgezogen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Investitionsvorhaben in den neuen Ortsteilen sind in den virtuellen Haushalten als Gesamtmaßnahme (Einnahmen und Ausgaben) einzustellen.
  2. Ausgaben für Maßnahmen, die bisher in der Trägerschaft der Kreise oder der Ämter lagen, sind in den virtuellen Haushalten nicht einzustellen. Waren durch die neuen Ortsteile Eigenanteile (z.B. 610 – Stellenprogramm) zu erbringen, sind nur diese Anteile als Ausgaben einzustellen.