01.09.2004 - 4.20 Uferstreifen Griebnitzsee

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Griebnitzsee in kürzester Frist zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Mit der Vorlage des B-Planes soll die durchgängige öffentliche Begehbarkeit des Uferweges dauerhaft gewährleistet sein.