01.09.2004 - 4.24 Entschädigungssatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Der Hauptausschuss hat die Vorlage abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:

 

„Kinderbetreuungskosten zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis erstattet.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Ja-Stimmen.