01.09.2004 - 5.17 Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (Ba...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0578 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

Die Stadtverordneten Peter und Sieglinde Lehmann haben ihre Befangenheit erklärt und bei der Behandlung der DS 04/SVV/0578 den Sitzungssaal verlassen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.              „Am Silbergraben“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage .

2.              Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage