01.09.2004 - 5.34 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0613 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und 1c entschieden.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage