01.09.2004 - 5.48 Akteneinsichtsrecht für Stadtverordnete bei stä...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Fraktion Die Andere eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0634 in den Hauptausschuss.

 

Gemäß dem Antrag des Stadtverordneten Friederich, Fraktion CDU, ist der Redebeitrag des Stadtverordneten Boede, Fraktion Die Andere, wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.48  fordert der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, das Präsidium auf,  geeignete Schritte gegen die unangemessene Kleidung des Stadtverordneten Boede, Fraktion Die Andere, einzuleiten.

Im Ergebnis einer Auszeit, in der sich das Präsidium mit dem Oberbürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden über die weitere Verfahrensweise verständigt hat, gibt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich bekannt, dass der Oberbürgermeister zugesagt hat, diese Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Voraussetzungen für die Akteneinsicht von Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften zu prüfen und die Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2004 vorzulegen, um eine Beschlussfassung für das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften herbeizuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: