29.09.2004 - 3.3 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

  1. die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB (s. Anlage 1)

 

  1. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie

 

  1. die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).