29.09.2004 - 3.4 Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.                  Am Silbergraben“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet.

Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage .

2.                  Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die Stadtverordneten Sieglinde und Peter  Lehmann, Fraktion CDU, haben ihre  Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung der DS 04/SVV/0565 nicht teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage