29.09.2004 - 3.5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten Herr Krüger vom Verein Brandenburger Vorstadt  und Herr Prof. Michaelis vom ADFC das Rederecht.

 

Herr Krüger weist auf die Bedeutung des Wegeabschnittes  zwischen dem Werderschen Weg und der Kastanienallee hin. 

Anschließend trägt Herr Michaelis die Forderung des ADFC die Zweckmäßigkeit einer durchgehenden Rad- und Gehwegverbindung nördlich und parallel des Bahndammes vom Park Sanssouci bis zur Kastanienallee vor.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen mit folgendem Änderungsantrag:

Die textlichen Festsetzungen sind durch folgende zu ergänzen:

Die Baufelder in den Baulücken an der Südseite der Geschwister-Scholl-Straße sind um 10 m von der Straße in das Grundstücksinnere zu verschieben. Die Geschossigkeit für diese Bauten beträgt ein Vollgeschoss.

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 04/SVV/0613 – mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

Die Sitzung wird anschließend mit der Behandlung des Dringlichkeitsantrages, DS 04/SVV/0748, betr.: Uferpark Griebnitzsee, gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 4.9, 4.16 und 5.49 fortgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und 1c entschieden.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage