29.09.2004 - 5.29 Entscheidungsvorschlag zur Verwendung von Mitte...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und für Stadtplanung und Bauen sowie in den Hauptausschuss.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr.  v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0700 in  die Ausschüsse für Finanzen und für Stadtplanung und Bauen sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, bittet die Verwaltung, im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu berichten, ob die Finanzierung der Eisenbahnquerung Golm ohne GVFG-Mittel gesichert sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das vorliegende Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zum

 

    a) Umbau der Nuthestraße (L40) von Berliner Straße bis Friedrich-Engels-Straße einschließlich Umbau und Instandsetzung der Humboldtbrücke und Verlegung der Straßenbahn in Seitenlage von der Berliner Straße bis zur Daimlerstraße

 

    b) Umbau der Verkehrsanlagen der Breiten Straße einschließlich Lange Brücke zur Neuordnung und Verbesserung des Verkehrsablaufs in der Potsdamer Mitte in Verbindung mit der Straßenbahn in Seitenlage vom Hauptbahnhof bis zum Platz der Einheit

 

    c) sonstige GVFG-Maßnahmen gemäß dem fortzuschreibenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP)

 

  wird als Grundlage für die planmäßige Vorbereitung und Antragstellung zur Bewilligung von Fördermitteln nach GVFG beim Land Brandenburg bestätigt.

 

2. Die Anlagen 1 – 3 sind Beschlussgegenstand

 

    Anlage 1             -    Gesamtübersicht/Einsatz GVFG-Mittel in Jahresscheiben ab 2005

 

    Anlage 2            -    Umbau der Nuthestraße (L 40)

                            Maßnahmen- und Finanzierungsplan

 

    Anlage 3              -    Umbau Verkehrsanlagen Breite Straße einschl. Lange Brücke

 

 

3. Das Investitionsprogramm 2005 – 2007 ist entsprechend den finanziellen Notwendigkeiten dieses Maßnahme- und Finanzierungskonzeptes und unter Beachtung  der Gesamtentwicklung jährlich anzupassen und fortzuschreiben.

 

4. Der Stadtverordnetenversammlung ist jährlich im Rahmen der Haushaltsdiskussion über den Stand der Bewilligung der Mittel sowie Realisierungsstand der Abarbeitung der Einzelmaßnahmen zu berichten.