03.11.2004 - 5.1 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten in der Septembersitzung in Form einer neuen Fassung der Hauptsatzung ausgereicht wurden.  Davon ausgenommen ist die Wiederaufnahme des ehemaligen § 7 zum Akteneinsichtsrecht.

Zusätzlich zu diesen Änderungen wurde ein Austauschblatt zu § 4 ausgereicht.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Wiederaufnahme des  ehemaligen § 7 -  Akteneinsichtsrecht.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Boede beantragt namens der Fraktion Die Andere:

 

Die vorliegende Drucksache wird so überarbeitet, dass durchgängig die weibliche Form für Personen verwendet wird.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion PDS beantragte Wiederaufnahme des  ehemaligen § 7 – Akteneinsichtsrecht – wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Die Andere beantragte Überarbeitung der Vorlage – durchgängige Verwendung der weiblichen Form für Personen – wird

 

mit 18 Ja-Stimmen angenommen,

bei 17 Nein-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die von den Stadtverordneten B. Müller und Drohla, Fraktion PDS,  Fraktion PDS,  Knoblich und Wartenberg, Fraktion SPD beantragte Ergänzung des § 16 Abs. 4 mit dem Wortlaut:

Die Teilnahme der Bediensteten der Stadtverwaltung an den nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse bedarf der Zustimmung der Stadtverordneten bzw. ihrer Ausschüsse; ausgenommen die Teilnahme des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes.

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Die von der Fraktion PDS beantragten weiteren Ergänzung des § 3 Abs. 2  um die  Bildung eines Sprecherrates für Einwohner von bewohnten Gemeindeteilen mit Anhörungsrecht im Ortsbeirat  wird nicht abgestimmt. Dazu hat der Oberbürgermeister/das Rechtsamt  begründet, warum dieser Antrag aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sei.

(Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat die Bildung eines Sprecherrates abgelehnt, da die Interessen der Einwohner beider Gemeindeteile   bereits paritätisch durch die drei Mitglieder im Ortsbeirat vertreten werden. Vom Ortsbeirat Fahrland  wird der Antrag abgelehnt.)

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

(gemäß dem Wortlaut, der als Anlage beigefügt ist).                     

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 38 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

Die Sitzung wird anschließend mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes 4.9 fortgesetzt.

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Anlagen zur Vorlage