03.11.2004 - 5.1 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Zentrale Steuerung und Service
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss
hat der Vorlage mit Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten
in der Septembersitzung in Form einer neuen Fassung der Hauptsatzung
ausgereicht wurden. Davon
ausgenommen ist die Wiederaufnahme des ehemaligen § 7 zum Akteneinsichtsrecht.
Zusätzlich zu diesen Änderungen wurde ein Austauschblatt zu § 4
ausgereicht.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt
namens der Fraktion PDS:
Wiederaufnahme des ehemaligen § 7 -
Akteneinsichtsrecht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Boede beantragt namens der Fraktion Die Andere:
Die vorliegende Drucksache wird so überarbeitet, dass durchgängig die weibliche Form für Personen verwendet wird.
Abstimmung:
Die von der Fraktion PDS beantragte
Wiederaufnahme des ehemaligen § 7
– Akteneinsichtsrecht – wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die von der Fraktion Die Andere beantragte
Überarbeitung der Vorlage – durchgängige Verwendung der weiblichen Form für
Personen – wird
mit 18 Ja-Stimmen angenommen,
bei 17 Nein-Stimmen.
Abstimmung:
Die von den Stadtverordneten B. Müller und Drohla, Fraktion PDS, Fraktion PDS, Knoblich und Wartenberg, Fraktion SPD beantragte Ergänzung
des § 16 Abs. 4 mit dem Wortlaut:
Die
Teilnahme der Bediensteten der Stadtverwaltung an den nicht öffentlichen
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse bedarf der
Zustimmung der Stadtverordneten bzw. ihrer Ausschüsse; ausgenommen die
Teilnahme des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes.
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die von der Fraktion PDS beantragten weiteren
Ergänzung des § 3 Abs. 2 um
die Bildung eines Sprecherrates
für Einwohner von bewohnten Gemeindeteilen mit Anhörungsrecht im Ortsbeirat wird nicht abgestimmt. Dazu hat der
Oberbürgermeister/das Rechtsamt
begründet, warum dieser Antrag aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar
sei.
(Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat die Bildung
eines Sprecherrates abgelehnt, da die Interessen der Einwohner beider
Gemeindeteile bereits
paritätisch durch die drei Mitglieder im Ortsbeirat vertreten werden. Vom Ortsbeirat
Fahrland wird der Antrag
abgelehnt.)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
45 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
101,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
216 kB
|