03.11.2004 - 6.11 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung

Beschluss:
vertagt
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(Der  Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage abgelehnt; der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat  diese DS zurückgestellt und der Jugendhilfeausschuss hat einem geänderten Beschlusstext seine Zustimmung gegeben.)

 

Die Stadtverordnete Dr. Müller berichtet, dass sich die etablierte Arbeitsgruppe mit der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Arbeit auf dem Gebiet der Suchtprävention/-beratung  im Juni 04 befasst habe. Es sei die Erarbeitung eines Konzeptes zur Organisation und Gestaltung der Arbeit  sowie die Vorstellung in den Ausschüssen im August festgelegt worden.

Da dies bisher nicht erfolgt sei, beantragt die Fraktion PDS die Vorlage des Konzeptes  in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der Dezember-Sitzung in Form einer Mitteilungsvorlage.

Entsprechend den anschließenden Darlegungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller sei in der gemeinsamen Arbeitsberatung auch auf die mögliche Einrichtung einer Koordinationsstelle – in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Organisationsuntersuchung im Bereich Gesundheit -  hingewiesen worden. Da das Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt und die Klärung der Frage der Anbindung  der Koordinierungsstelle noch offen sei, bittet Frau E. Müller um Terminverlängerung bis Januar 2005.

 

Es erhebt sich kein Widerspruch, die erbetene Mitteilungsvorlage im Januar 2005 zunächst im  Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz sowie im Jugendhilfeausschuss zu beraten (da im Januar 2005 keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt wird).  

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beirat für Suchtprävention/-beratung unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zu bilden.

Die im Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten. Gleichzeitig hat der Beirat eine Kontrollfunktion gegenüber den handelnden Personen und/oder Vereinen auszuüben. Dem fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag des zu bildenden Beirates auf seiner Sitzung im Mai 2004 von der Verwaltung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten. Die erforderliche finanzielle Absicherung der Aufgaben des Beirates ist in den Haushaltsplänen ab 2005 durch eine eigenständige Haushaltsstelle zu gewährleisten.