03.11.2004 - 6.16 Naturschutz im Park Babelsberg

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen,  für Kultur sowie für Ordnung und Umweltschutz (in Einzelabstimmung) haben die Vorlage abgelehnt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:

 

-          bei der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.

 

-          dazu eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung anzufordern.

 

-          zu prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme absterbender Bäume erfolgen kann.

                       

-          ggf. jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 26 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.