03.11.2004 - 5.9 Überleitung des Betriebes der Hallen- und Stran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Ausschüsse für Bildung und Sport
und für Finanzen sowie der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:
Nr.
4 des Beschlusstextes wird ergänzt um den Satz:
Dazu
ist der Konsens mit dem Personalrat herzustellen.
In
der sich anschließenden Diskussion gibt die Beigeordnete für Bildung,
Kultur Frau Fischer zu Protokoll,
dass die Beteiligung des Personalrates gewährleistet sei, es habe weitgehend
Konsens zum Verfahren gegeben und die Verträge werden der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung
und Service empfiehlt die Formulierung „Dazu soll der Konsens mit dem
Personalrat hergestellt werden.“
Nachdem
der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg
namens der Fraktion PDS das Einverständnis zu dieser Empfehlung erklärt
hat, wird die vorgeschlagene Ergänzung in der geänderten Fassung von der
Verwaltung übernommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.
2.
Die
Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft.
Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die
Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder
3.
Die
für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen
Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP)
betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende
Tochtergesellschaft übertragen.
4. Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.
Dazu soll der
Konsens mit dem Personalrat hergestellt werden.
5.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes
der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.