03.11.2004 - 5.9 Überleitung des Betriebes der Hallen- und Stran...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse  für Bildung und Sport und für Finanzen sowie der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Nr. 4 des Beschlusstextes wird ergänzt um den Satz:

Dazu ist der Konsens mit dem Personalrat herzustellen.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion gibt die Beigeordnete für Bildung, Kultur  Frau Fischer zu Protokoll, dass die Beteiligung des Personalrates gewährleistet sei, es habe weitgehend Konsens zum Verfahren gegeben und die Verträge werden der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service empfiehlt die Formulierung „Dazu soll der Konsens mit dem Personalrat hergestellt werden.“

Nachdem der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg  namens der Fraktion PDS das Einverständnis zu dieser Empfehlung erklärt hat, wird die vorgeschlagene Ergänzung in der geänderten Fassung von der Verwaltung übernommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist  auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.

 

2.      Die Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft. Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder

 

3.      Die für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende Tochtergesellschaft übertragen.

 

4.      Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.  

                  Dazu soll der Konsens mit dem Personalrat hergestellt werden.      

 

5.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.