03.11.2004 - 5.8 Standort und Trägerschaft für den Bau des Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie für Stadtplanung und Bauen und der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Der Beschlusstext wird um folgende Einleitung ergänzt:

Der aus Sicht der Stadtentwicklung bevorzugte Standort für den Bau eines Freizeitbades  ist die Brache in Drewitz. Unter der Voraussetzung einer zügigen Entscheidung durch die ILB unterstützt die Stadt den privat finanzierten Bau des Freizeitbades (mit einer 30%igen öffentlichen Förderung).

Für den Fall der Ablehnung der gewerblichen Fördermittel trifft die Stadt die folgenden Vorbereitungen:  ... (wie Beschlusstext)

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner erläutert anschließend die aktuelle Situation und legt die Gründe dar, warum man sich nach mündlich mitgeteilter Ablehnung der ILB nicht „auf eine weitere Prüfschleife einlassen“ sollte.

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung :

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion PDS beantragte Ergänzung des Beschlusstextes wird

 

mit 19 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Freizeitbad soll durch Neubau am Standort Brauhausberg realisiert werden.

 

  1. Planung, Bau und Betrieb sollen in der Hand der Stadtwerke Potsdam oder einer Gesellschaft der Stadtwerke Potsdam erfolgen. Dabei ist eine gestalterisch hochwertige, dem Standort angemessene bauliche Ausprägung anzustreben.

 

  1. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Projektes hinsichtlich der Fördermittelabwicklung werden die Stadtwerke Potsdam mit den Planungsleistungen unverzüglich beginnen. Mit dem Fördermittelgeber ist seitens der Stadt eine entsprechende Erklärung über den vorzeitigen Maßnahmebeginn herbeizuführen.

 

  1. Der Fördermittelantrag wird durch die Stadt mit der Zielstellung, 80 % der Förderung des Investitionsvolumens zu erhalten, gestellt.

 

  1. Für den Standort des bisherigen Projektes „Freizeitpark Drewitz“ sind weitere planerische Perspektiven zu entwickeln, dies im Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Erarbeitung eines Handlungsrahmens für den Gesamtraum Stern – Drewitz - Kirchsteigfeld.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 16 Nein-Stimmen.

 

 

 

 

16:10 Uhr bis 17:00 Uhr                     P A U S E