01.12.2004 - 4.6 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Maßgabe zugestimmt, der sich der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz angeschossen hat:

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, vor  der Auslegung die Unterlagen unter folgendem Gesichtspunkt zu modifizieren:

 

Nach Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der nördlichen Grenze des Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer Neuformulierung, die die Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark denkmalgeschützten Bereich beinhaltet.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Modifizierung der Unterlagen nach dem o. g. Gesichtspunkt wird

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt.

 

 

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, ist folgendes Votum des Ausschusses für Kultur in die Niederschrift aufzunehmen, das im Zusammenhang mit der Behandlung eines Antrages des Stadtverordneten Arndt, F.D.P., (DS 03/SVV/0036) abgegeben worden ist:

 

Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, in den Prozess der Erarbeitung der von der Verwaltung angekündigten Werbesatzung die Potsdamer Kulturträger einzubeziehen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Werbesatzung, Teilbereich  „Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist  gemäß  § 81 Abs. 8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, vor  der Auslegung die Unterlagen unter folgendem Gesichtspunkt zu modifizieren:

 

Nach Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der nördlichen Grenze des Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer Neuformulierung, die die Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark denkmalgeschützen Bereich beinhaltet.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.