01.12.2004 - 4.6 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Maßgabe
zugestimmt, der sich der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz angeschossen
hat:
Die Verwaltung erhält den Auftrag, vor der Auslegung die Unterlagen unter
folgendem Gesichtspunkt zu modifizieren:
Nach Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der nördlichen Grenze des Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer Neuformulierung, die die Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark denkmalgeschützten Bereich beinhaltet.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
empfohlene Modifizierung der Unterlagen nach dem o. g. Gesichtspunkt wird
mit Stimmenmehrheit bestätigt.
Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Kapuste,
Fraktion CDU, ist folgendes Votum des Ausschusses für Kultur in die
Niederschrift aufzunehmen, das im Zusammenhang mit der Behandlung eines
Antrages des Stadtverordneten Arndt, F.D.P., (DS 03/SVV/0036) abgegeben worden
ist:
Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, in den Prozess der Erarbeitung der von der Verwaltung angekündigten Werbesatzung die Potsdamer Kulturträger einzubeziehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Werbesatzung, Teilbereich
„Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist gemäß § 81 Abs.
8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Die Verwaltung erhält den Auftrag, vor der Auslegung die Unterlagen unter folgendem Gesichtspunkt
zu modifizieren:
Nach Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der
nördlichen Grenze des Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer
Neuformulierung, die die Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark
denkmalgeschützen Bereich beinhaltet.