01.12.2004 - 4.12 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Ot...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Kultur hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

der § 8, Abs. 1 wird ergänzt durch Punkt:

 

e) einem Vertreter des Betriebsrates

 

Der folgende Satz - „Im Interesse der Gesellschaft kann ein weiteres Kuratoriumsmitglied kooptiert werden, das volles Antrags- und Stimmrecht hat.“ - ist zu streichen.

 

im  § 8, Abs. 1  ist zu ändern:

b) „drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung)

 

 

Der Hauptausschuss hat  der Vorlage mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum § 8, Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Kuratoriums - zugestimmt:

 

Die Gesellschaft hat ein Kuratorium, das aus folgenden Mitgliedern besteht:

dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/e,

                  

drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

c) einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,

 

d) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist.

 

Im Interesse der Gesellschaft kann ein weiteres Kuratoriumsmitglied kooptiert werden, das volles Antrags- und Stimmrecht hat.

 

Für die 2004/2005 neubeginnende Amtszeit des Kuratoriums kann die Landeshauptstadt      Potsdam – abweichend von der Regelung lit. b) – vier Vertreter unter Berücksichtigung  des § 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3 GO in das Kuratorium entsenden.

 

Der/die stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums wird vom Kuratorium aus der Mitte des unter lit. b) und c) aufgeführten Personenkreises gewählt.

 

Diese Änderungen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des § 8 bereits enthalten und werden vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner mündlich erläutert.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Kultur empfohlene Ergänzung um einen Absatz e) wird

 

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 15 Nein-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Kultur empfohlene  Streichung des nachfolgenden Satzes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage