01.12.2004 - 4.12 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Ot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Kultur hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:
der
§ 8, Abs. 1 wird ergänzt durch Punkt:
e) einem Vertreter des Betriebsrates
Der folgende Satz - „Im Interesse der Gesellschaft kann ein
weiteres Kuratoriumsmitglied kooptiert werden, das volles Antrags- und
Stimmrecht hat.“ - ist zu streichen.
im § 8, Abs. 1 ist zu ändern:
b)
„drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter
Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt
werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung)
Der Hauptausschuss
hat der Vorlage mit den von
der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum § 8, Zusammensetzung, Bildung und
Amtsdauer des Kuratoriums - zugestimmt:
Die
Gesellschaft hat ein Kuratorium, das aus folgenden Mitgliedern besteht:
dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und
Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/e,
drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt
Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3
GO entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),
c) einem Mitglied, welches von der
Gesellschafterversammlung gewählt wird,
d) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist.
Im Interesse der Gesellschaft kann ein weiteres
Kuratoriumsmitglied kooptiert werden, das volles Antrags- und Stimmrecht hat.
Für die 2004/2005 neubeginnende Amtszeit
des Kuratoriums kann die Landeshauptstadt Potsdam – abweichend von der
Regelung lit. b) – vier Vertreter unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs.
2 und 3 GO in das Kuratorium entsenden.
Der/die stellvertretende Vorsitzende des
Kuratoriums wird vom Kuratorium aus der Mitte des unter lit. b) und c)
aufgeführten Personenkreises gewählt.
Diese
Änderungen sind in
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des § 8 bereits enthalten
und werden vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner
mündlich erläutert.
Abstimmung:
Die
vom Ausschuss für Kultur empfohlene Ergänzung um einen Absatz e) wird
mit
26 Ja-Stimmen angenommen,
bei
15 Nein-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Ausschuss für Kultur empfohlene
Streichung des nachfolgenden Satzes wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,5 kB
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