01.12.2004 - 4.22 Vertrag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

Der § 5 ist dahingehend zu ändern, dass die Besetzung der Trägerversammlung nicht zwangsläufig durch die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, sondern durch ein gewähltes Mitglied aus dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgt.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Schulze beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Der Beschlusstext lautet wie folgt:

Den Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam in der Trägerversammlung der PAGA wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass

 

-        die Trägerversammlung der PAGA im ersten Geschäftsjahr monatlich tagt und dem Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in seiner jeweils darauf folgenden Sitzung berichtet wird;

-      in der Geschäftsordnung der PAGA eine Regelung für die Vertretung verhinderter Mitglieder der Vertreterversammlung erfolgt;

-      die Trägerversammlung den Potsdamer Mietervereinen eine Mitwirkung im Beirat der PAGA anbietet, insbesondere in Angelegenheiten der Kosten der Unterkunft;

-      in der Trägerversammlung halbjährlich geprüft wird, ob und inwieweit die jeweilige Dienstanweisung zur Angemessenheit von Wohnraum und zur Pauschalierung der Kosten der Unterkunft zu aktualisieren ist und die Trägerversammlung die Möglichkeit erhält, entsprechende Empfehlungen zu geben.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag wird

 

mit 19 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zwischen der Agentur für Arbeit Potsdam  und der Landeshauptstadt Potsdam wird entsprechend des im Anhang 1 beigefügten Vertrages eine ARGE gem. § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gegründet.

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der § 5 ist dahingehend zu ändern, dass die Besetzung der Trägerversammlung nicht zwangsläufig durch die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, sondern durch ein gewähltes Mitglied aus dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage