01.12.2004 - 6.18 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.66 B „Nördliche Gartenstadt“ wird gebilligt.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr.66 B „Nördliche Gartenstadt“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage