01.12.2004 - 6.20 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 101...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0889 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

  2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2), ergänzt und aktualisiert mit dem Beschluss zur Prioritätenfestlegung vom 31.03.2004 (DS 03/SVV/0897), durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage