01.12.2004 - 6.20 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 101...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 04/SVV/0889 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 101
„Paul-Neumann-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2), ergänzt und aktualisiert mit dem Beschluss zur Prioritätenfestlegung
vom 31.03.2004 (DS 03/SVV/0897), durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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540,9 kB
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