01.12.2004 - 6.21 Aufstellungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtplanung und Bauen eingebracht. Frau Dr. v. Kuick-Frenz bittet um Abstimmung ohne Ausschussüberweisung und verweist auf Probleme  bei der Bauantragstellung durch einen Interessenten, die mit  einer Ausschussüberweisung (und Beschlussfassung in der Februar-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung)  verbunden seien.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt (gemäß § 13 der Geschäftsordnung):

 

Die Verwaltung – insbesondere der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen - hat künftig bei der Vorbereitung von Beschlussvorschlägen dem Beratungsbedarf der Stadtverordneten  mehr Rechnung zu tragen.

 

Abstimmung:

Diese Verfahrensregelung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Abstimmung der Vorlage ohne weitere Diskussion.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan  Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Hermann-Muthesius-Straße“, ist  gemäß § 1 (8) i.V.m. § 13 (1) BauGB  in einem  2. (vereinfachten)  Änderungsverfahren  zu ändern  (siehe Anlage 1).

 

2.       Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage