01.12.2004 - 6.9 Beschluss zur Jahresrechnung 2003 der Stadt Pot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Rechnungsprüfungsamt
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Den Stadtverordneten wurde als TISCHVORLAGE eine Kurzfassung des Schlussberichtes ausgereicht.
Gegen
den Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich, dass die folgenden Tagesordnungspunkte 6.9, DS
04/SVV/0876, 6.10, DS
04/SVV/0877, 6.11, DS 04/SVV/0878, 6.12, DS 04/SVV/0879,
6.13, DS 04/SVV/0880, 6.14,
DS 04/SVV/0882, 6.15, DS 04/SVV/0883 und 6.16, DS 04/SVV/0884, gemeinsam vom Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes eingebracht werden, erhebt sich kein Widerspruch.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung der o. g. Vorlagen ohne Ausschussüberweisung.
Anschließend
werden die acht Vorlagen vom
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herrn Erdmann eingebracht.
Bestandteil
der Berichterstattung ist die Bekanntgabe, dass der Rechnungsprüfungsausschuss
in seiner Sitzung am 16.11.2004 zu den o. g. Beschlussvorlagen
die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des
Oberbürgermeisters empfiehlt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die StVV nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 zur
Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2003 der Stadt
Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003 wurde vom
Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im
Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen
von
283.471.685,70 EUR
mit Ausgaben
von
329.870.850,52 EUR
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen
von
72.317.100,68 EUR
mit Ausgaben
von
72.317.100,68 EUR
2.
Dem Oberbürgermeister wird
gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2003 uneingeschränkte
Entlastung erteilt.