03.12.2003 - 7 Änderung der vorläufigen Ergänzung der Geschäft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

In der DS 03/SVV/0850 wird der § 32 (1) Satz 2 wie folgt geändert:

 

Er kann im Rahmen seiner Zuständigkeit betroffene Personen, Stellen oder Initiativen anhören.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       2