05.09.2001 - 4 Verkauf von Privatadressen an Adreßbuchverlage,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 05.09.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Wie BM
Herr Jann Jakobs u.a. ausführt, gebe es hinsichtlich des 1. Absatzes des
Antrages keine Probleme. Bezüglich des 2. Absatzes, öffentliche Bekanntmachung
zwei Wochen vor Übermittlung der Daten, führt BM Jakobs aus, dass man ohnehin
verpflichtet sei, 1 x im Jahr die Bürger darauf aufmerksam zu machen, dass sie
der Übermittlung ihrer Daten widersprechen können.
Herr
Kruschat führt an, dass man das Ermessen auf Null reduzieren wolle. Er stellt
die Frage, was die Verwaltung daran hindere, die Entscheidungen über den
Verkauf von Daten an Dritte künftig mindestens zwei Wochen vor Übermittlung
öffentlich bekanntzumachen.
In der
weiteren Diskussion unter Beteiligung von Herrn Kruschat, Frau Geywitz, Herrn
Mühlberg, Herrn Dr. Scharfenberg, können bis auf einen Verwaltungsaufwand,
keine überzeugenden Gründe deutlich gemacht werden, die gegen eine öffentliche
Bekanntmachung sprechen.
Der
Oberbürgermeister stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei eingehenden Anträgen auf den Verkauf von Privatadressen, künftig zu prüfen, ob dem Recht der Bevölkerung auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor dem privaten Interesse am Erwerb der persönlichen Daten eingeräumt werden kann.
Entscheidungen über den Verkauf von Daten an Dritte sind künftig unter Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit mindestens zwei Wochen vor Übermittlung der Daten öffentlich bekanntzumachen.