15.01.2004 - 8 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Kluge bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie reicht  ein überarbeitetes Straßenverzeichnis aus und weist darauf hin, dass aufgrund von fehlenden Informationen die Straßennahmen der neu eingegliederten Gemeinden in dem der Drucksache beigefügten Straßenverzeichnis nicht korrekt waren. Daher wurden die neuen Gemeinden aus dem Straßenverzeichnis herausgenommen.

 

Herr Dr. Grittner fragt, wann die Ergänzung zu den neuen Ortsteilen im Straßenverzeichnis vorgenommen wird.

 

Herr Dr. Jeschke fragt, ob alle zu reinigenden Straßen überprüft wurden z.B. auch auf vorhandene Parkflächen.

 

Herr Lehmann beantragt für die RK5 die Schaffung einer dritten Reinigungsmöglichkeit und begründet dies kurz.

 

Herr Jäkel äußert seine Bedenken dazu, dass die Straßenreinigungssatzung abgekoppelt von der Gebührensatzung diskutiert wird.

 

Herr Ribbeck (Gast) schildert kurz die Situation in der Straße Am Sportplatz. Hier erfolgte 2003 eine Umstellung von maschineller Reinigung auf Mischreinigung, was mit einer erheblichen Gebührenerhöhung verbunden war. Er weist darauf hin, dass in den Wintermonaten bei Frost keine Reinigung erfolgt.

 

Frau Müller macht deutlich, dass es in der Straßenreinigungssatzung lediglich um die Reinigung der Straßen geht, nicht um die Ermittlung der Gebühren.

 

Herr Tank (STEP) erklärt, dass die maschinelle Reinigung bei frost nicht möglich ist, da diese mit Wasser erfolgt. Die Gebührenberechung erfolgt konstant  über das gesamte Jahr, da für die STEP in dieser Zeit trotzdem Kosten entstehen.

 

Frau Dr. Lotz fragt nach der Reinigung von Parktaschen.

 

Frau Kluge erklärt, dass die Parktaschen gesondert gereinigt werden.

Sie macht deutlich, dass die Verwaltung gehalten ist, die Satzung jährlich zu prüfen. Alle zu reinigenden Straßen werden gemeinsam mit der STEP geprüft.

Frau Kluge weist darauf hin, dass nach 1996 erst 2001 eine Gebührenerhöhung erfolgt ist. Dies war u.a. aufgrund von Tariferhöhungen und höherer Benzinpreise erforderlich. Es erfolgt immer eine korrekte Abrechnung mit der STEP.

 

Herr Jäkel schlägt vor, dies aufgrund der noch offenen Fragen als erste Lesung zu betrachten, um den Fraktionen nochmals die Gelegenheit zur Beratung zu geben. Die Drucksache sollte dann in der nächsten Sitzung des OUG-Ausschusses erneut behandelt werden. Er beantragt Vertagung.

 

Frau Müller spricht sich dagegen aus. Das in dieser Sitzung ausgereichte Straßenverzeichnis wurde erarbeitet als Ergebnis der Beratung des Oberbürgermeisters mit den Ortsbürgermeistern.

Sie macht deutlich, dass die in der Sitzung angesprochenen Einzelfälle nicht im Zusammenhang mit der Satzung beraten werden sollten. Frau Müller betont, dass alle Reinigungskosten für die neuen Ortsteile bis zum Beschluss einer neuen Satzung zu Lasten der Stadt gehen.

 

Herr Lehmann spricht sich für eine sofortige Abstimmung zur Drucksache aus.

 

Frau Müller macht erneut darauf aufmerksam, dass die Art der Gebührenermittlung nicht Bestandteil der Drucksache 03/SVV/0792 ist.

 

Frau Dr. Lotz fragt, wie hoch die Kosten für die Straßenreinigung in den neuen Ortsteilen sind.

 

Frau Kluge erklärt, dass diese ca. zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro betragen werden.

 

Abstimmung zur Vertagung der Drucksache:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Die Vertagung wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam

 

+ Änderung:

mit geändertem Straßenverzeichnis vom 15.01.2004

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       4

Dem Antrag wird mit dem geänderten Straßenverzeichnis zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen