15.01.2004 - 8 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 15.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Kluge bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie reicht ein überarbeitetes Straßenverzeichnis aus und weist darauf
hin, dass aufgrund von fehlenden Informationen die Straßennahmen der neu
eingegliederten Gemeinden in dem der Drucksache beigefügten Straßenverzeichnis
nicht korrekt waren. Daher wurden die neuen Gemeinden aus dem Straßenverzeichnis
herausgenommen.
Herr
Dr. Grittner fragt,
wann die Ergänzung zu den neuen Ortsteilen im Straßenverzeichnis vorgenommen
wird.
Herr
Dr. Jeschke fragt,
ob alle zu reinigenden Straßen überprüft wurden z.B. auch auf vorhandene
Parkflächen.
Herr
Lehmann beantragt
für die RK5 die Schaffung einer dritten Reinigungsmöglichkeit und begründet
dies kurz.
Herr
Jäkel äußert seine
Bedenken dazu, dass die Straßenreinigungssatzung abgekoppelt von der
Gebührensatzung diskutiert wird.
Herr
Ribbeck (Gast)
schildert kurz die Situation in der Straße Am Sportplatz. Hier erfolgte 2003
eine Umstellung von maschineller Reinigung auf Mischreinigung, was mit einer
erheblichen Gebührenerhöhung verbunden war. Er weist darauf hin, dass in den
Wintermonaten bei Frost keine Reinigung erfolgt.
Frau
Müller macht
deutlich, dass es in der Straßenreinigungssatzung lediglich um die Reinigung
der Straßen geht, nicht um die Ermittlung der Gebühren.
Herr
Tank (STEP)
erklärt, dass die maschinelle Reinigung bei frost nicht möglich ist, da diese
mit Wasser erfolgt. Die Gebührenberechung erfolgt konstant über das gesamte Jahr, da für die STEP
in dieser Zeit trotzdem Kosten entstehen.
Frau
Dr. Lotz fragt nach
der Reinigung von Parktaschen.
Frau
Kluge erklärt, dass
die Parktaschen gesondert gereinigt werden.
Sie macht
deutlich, dass die Verwaltung gehalten ist, die Satzung jährlich zu prüfen.
Alle zu reinigenden Straßen werden gemeinsam mit der STEP geprüft.
Frau
Kluge weist darauf hin, dass nach 1996 erst 2001 eine Gebührenerhöhung erfolgt
ist. Dies war u.a. aufgrund von Tariferhöhungen und höherer Benzinpreise
erforderlich. Es erfolgt immer eine korrekte Abrechnung mit der STEP.
Herr
Jäkel schlägt vor,
dies aufgrund der noch offenen Fragen als erste Lesung zu betrachten, um den Fraktionen
nochmals die Gelegenheit zur Beratung zu geben. Die Drucksache sollte dann in
der nächsten Sitzung des OUG-Ausschusses erneut behandelt werden. Er beantragt
Vertagung.
Frau
Müller spricht sich
dagegen aus. Das in dieser Sitzung ausgereichte Straßenverzeichnis wurde
erarbeitet als Ergebnis der Beratung des Oberbürgermeisters mit den
Ortsbürgermeistern.
Sie macht
deutlich, dass die in der Sitzung angesprochenen Einzelfälle nicht im
Zusammenhang mit der Satzung beraten werden sollten. Frau Müller betont, dass
alle Reinigungskosten für die neuen Ortsteile bis zum Beschluss einer neuen
Satzung zu Lasten der Stadt gehen.
Herr
Lehmann spricht
sich für eine sofortige Abstimmung zur Drucksache aus.
Frau
Müller macht erneut
darauf aufmerksam, dass die Art der Gebührenermittlung nicht Bestandteil der
Drucksache 03/SVV/0792 ist.
Frau
Dr. Lotz fragt, wie
hoch die Kosten für die Straßenreinigung in den neuen Ortsteilen sind.
Frau
Kluge erklärt, dass
diese ca. zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro betragen werden.
Abstimmung
zur Vertagung der Drucksache:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Die
Vertagung wird abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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