15.01.2004 - 7 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Zentraler Service mit Änderungsantrag Fraktion FAMILIEN-PARTEI und Änderungsantrag Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 15.01.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Kurras bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Boede bringt den
Änderungsantrag der Fraktion Die Andere ein und begründet diesen.
Herr
Jäkel bringt
ebenfalls einen Änderungsantrag ein, den er kurz begründet. Er weist auch auf
den Änderungsantrag der Familien-Partei hin.
Herr
Lehmann stellt
einen Änderungsantrag und begründet diesen.
Frau
Kluge stellt klar,
dass die Hundehalterverordnung nicht mit dem Steuerrecht in Verbindung gebracht
werden kann.
Die
Auflistung der Hunde in der Hundesteuersatzung ist durchaus sachgerecht.
Frau
Dr. Lotz spricht
sich für den Änderungsantrag der Fraktion Die Andere aus.
Herr
Kurras macht
deutlich, dass sich die Verwaltung beim § 2 (2) streng an den Katalog gehalten
hat.
Der
Änderungsantrag der Fraktion Die Andere sollte aus Sicht der Verwaltung nicht
angenommen werden.
Im
Änderungsantrag der Familien-Partei werden unzulässige Vergleiche vorgenommen.
Herr
Becker (Gast) weist
darauf hin, dass Jagdhunde hier nicht berücksichtigt werden, da diese einen
gesellschaftlichen Auftrag erfüllen.
Herr
Kurras erklärt,
dass Jagdhunde speziell nicht berücksichtigt wurden, dies könnte aber im § 4
(3) erfolgen.
Frau
Kluge betont, dass
Jagdhunde nicht wie Blinden- oder Diensthunde ständig im Dienst sind und somit
nicht gleichgestellt werden sollten.
Herr
Boede macht
deutlich, dass er der vorgelegten Drucksache so nicht zustimmen kann.
Es
erfolgt die Abstimmung zu den einzelnen Änderungsanträgen:
Änderungsantrag
der Familien-Partei:
In der DS
03/SVV/0841 wird der § 3 Abs. 1 wie folgt geändert:
Die
Steuer beträgt jährlich
a) für
den ersten Hund 324,00
€
b) für
den zweiten und jeden weiteren Hund 486,00
€
c) für
gefährliche Hunde, je Hund 648,00
€
Die durch
die Änderung der Hundesteuersatzung erzielbaren Mehreinnahmen sind in voller
Höhe zur Reduzierung der Elternbeiträge für die Kinder- und Hirtbetreuung
einzusetzen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 29.02.2004 der StVV
eine entsprechend überarbeitete Fassung der Elternbeitragsordnung für die
Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der
Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder it Wohnsitz in Potsdam
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 7
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag
von Herrn Lehmann:
§ 3 (1)
wird wie folgt geändert:
a) für
den ersten Hund 108,00
Euro
b) für
den zweiten Hund 144,00
Euro
c) für den
dritten und jeden weiteren Hund 180,00
Euro
d)
gefährliche Hunde, je Hund 648,00
Euro
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 7
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag
der Fraktion Die Andere:
§ 4 (3)
wird als Punkt c) hinzugefügt:
die aus
dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie wird
nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre einen
Hund an das Tierheim abgegeben hat.
§ 5 (3)
wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag
von Herrn Jäkel:
§ 2 (2)
wird wie folgt ergänzt:
Wenn nach
erfolgter Einzelfallprüfung ein Hundehalter in einem amtlichen Negativzeugnis
auf der Grundlage des § 8 (2) HundehV nachweisen kann, dass es sich bei dem von
ihm gehaltenen und geführten Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen
gefährlichen Hund handelt, dann wird er nicht als gefährlicher Hund besteuert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Hundesteuersatzung
der Landeshauptstadt Potsdam
+
Änderungen:
§ 4
(3) wird als Punkt c) hinzugefügt:
die
aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie
wird nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre
einen Hund an das Tierheim abgegeben hat.
§ 5
(3) wird gestrichen.
§ 2
(2) wird wie folgt ergänzt:
Wenn
nach erfolgter Einzelfallprüfung ein Hundehalter in einem amtlichen
Negativzeugnis auf der Grundlage des § 8 (2) HundehV nachweisen kann, dass es
sich bei dem von ihm gehaltenen und geführten Hund nicht um einen
erlaubnispflichtigen gefährlichen Hund handelt, dann wird er nicht als
gefährlicher Hund besteuert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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46 kB
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