15.01.2004 - 7 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kurras bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Boede bringt den Änderungsantrag der Fraktion Die Andere ein und begründet diesen.

 

Herr Jäkel bringt ebenfalls einen Änderungsantrag ein, den er kurz begründet. Er weist auch auf den Änderungsantrag der Familien-Partei hin.

 

Herr Lehmann stellt einen Änderungsantrag und begründet diesen.

 

Frau Kluge stellt klar, dass die Hundehalterverordnung nicht mit dem Steuerrecht in Verbindung gebracht werden kann.

Die Auflistung der Hunde in der Hundesteuersatzung ist durchaus sachgerecht.

 

Frau Dr. Lotz spricht sich für den Änderungsantrag der Fraktion Die Andere aus.

 

Herr Kurras macht deutlich, dass sich die Verwaltung beim § 2 (2) streng an den Katalog gehalten hat.

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Andere sollte aus Sicht der Verwaltung nicht angenommen werden.

Im Änderungsantrag der Familien-Partei werden unzulässige Vergleiche vorgenommen.

 

Herr Becker (Gast) weist darauf hin, dass Jagdhunde hier nicht berücksichtigt werden, da diese einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen.

 

Herr Kurras erklärt, dass Jagdhunde speziell nicht berücksichtigt wurden, dies könnte aber im § 4 (3) erfolgen.

 

Frau Kluge betont, dass Jagdhunde nicht wie Blinden- oder Diensthunde ständig im Dienst sind und somit nicht gleichgestellt werden sollten.

 

Herr Boede macht deutlich, dass er der vorgelegten Drucksache so nicht zustimmen kann.

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den einzelnen Änderungsanträgen:

 

Änderungsantrag der Familien-Partei:

In der DS 03/SVV/0841 wird der § 3 Abs. 1 wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt jährlich

a) für den ersten Hund                                        324,00 €

b) für den zweiten und jeden weiteren Hund                486,00 €

c) für gefährliche Hunde, je Hund                            648,00 €

 

Die durch die Änderung der Hundesteuersatzung erzielbaren Mehreinnahmen sind in voller Höhe zur Reduzierung der Elternbeiträge für die Kinder- und Hirtbetreuung einzusetzen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 29.02.2004 der StVV eine entsprechend überarbeitete Fassung der Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder it Wohnsitz in Potsdam vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag von Herrn Lehmann:

§ 3 (1) wird wie folgt geändert:

a) für den ersten Hund                                        108,00 Euro

b) für den zweiten Hund                                      144,00 Euro

c) für den dritten und jeden weiteren Hund                180,00 Euro

d) gefährliche Hunde, je Hund                            648,00 Euro

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag der Fraktion Die Andere:

§ 4 (3) wird als Punkt c) hinzugefügt:

die aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie wird nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre einen Hund an das Tierheim abgegeben hat.

 

§ 5 (3) wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag von Herrn Jäkel:

§ 2 (2) wird wie folgt ergänzt:

Wenn nach erfolgter Einzelfallprüfung ein Hundehalter in einem amtlichen Negativzeugnis auf der Grundlage des § 8 (2) HundehV nachweisen kann, dass es sich bei dem von ihm gehaltenen und geführten Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen gefährlichen Hund handelt, dann wird er nicht als gefährlicher Hund besteuert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

+ Änderungen:

 

§ 4 (3) wird als Punkt c) hinzugefügt:

die aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie wird nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre einen Hund an das Tierheim abgegeben hat.

 

§ 5 (3) wird gestrichen.

 

§ 2 (2) wird wie folgt ergänzt:

Wenn nach erfolgter Einzelfallprüfung ein Hundehalter in einem amtlichen Negativzeugnis auf der Grundlage des § 8 (2) HundehV nachweisen kann, dass es sich bei dem von ihm gehaltenen und geführten Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen gefährlichen Hund handelt, dann wird er nicht als gefährlicher Hund besteuert.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage