15.01.2004 - 6 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kurras bringt die o.g. Drucksache ein.

 

In der Diskussion werden von den Ausschussmitgliedern Fragen hinsichtlich der Durchschnittssätze alte und neue Bundesländer, der Verwendung der Hundesteuereinnahmen und  der Steuerbefreiung von Hunden aus dem Tierheim gestellt. Insbesondere steht die Frage der Steuererhöhung auf  96,- Euro für den 1. Hund, 110,- Euro für den 2. Hund und 140,- Euro für den 3. Hund.

Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass viele finanzielle Erhöhungen den Bürger erreichen, bleibt man bei der von der Verwaltung vorgeschlagen Erhöhung gemäß vorliegender Hundesteuersatzung.

 

Herr Kurras weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass es sich bei der Hundesteuersatzung um eine Aufwandssatzung handelt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer  werden nicht für eine bestimmte Leistung sondern als allgemeine Deckungsquelle verwendet.

 

Die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen Die Andere und Familien-Partei werden im Abstimmungsverfahren berücksichtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Änderungsantrag der Fraktion Die Andere:                        mit 2 Enthaltungen abgelehnt

 

Änderungsantrag der Fraktion Familien-Partei:            einstimmig abgelehnt

 

DS 03/SVV/0841 in vorliegender Fassung:                    9/0/0

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Anlagen zur Vorlage