14.01.2004 - 6.4 Information zum Asylbewerberleistungsgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Anlässlich der Kritik seitens des Landes, dass das in
Potsdam angewandte Verfahren der Geldleistung nicht dem geltenden Recht
entspreche, informiert Frau E. Müller über den Standpunkt der Stadt.
Die Stadt Potsdam halte das angewandte Verfahren der
Auszahlung von Bargeld aufrecht und sieht darin keine Verletzung geltenden
Rechts. Die Stadt werde in dieser Haltung durch die Prüfergebnisse des
Rechtsamtes und weitere Rechtsgutachten bestärkt. Dieser Standpunkt werde auch
gegenüber dem Land kommuniziert. Die gesetzlich vorgeschriebene
Einzelfallprüfung erfolge und das Ergebnis ergebe in jedem Fall die Begründung
einer Bargeldzahlung.
Herr Bretz spricht sich gegen diese Handhabung durch die
Stadt aus und sieht in der Anwendung einer Mischvariante von Geld- und
Sachleistungen eine eher rechtskonforme Anwendung des
Asylbewerberleistungsgesetzes.
Herr Dr.
Gunold sieht in dieser Handhabung die Unterstellung, dass alle Asylbewerber nur
nach Deutschland kommen, um Geld abzuzocken. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass
sich Potsdam nicht in die Rolle drängen lassen sollte, etwas Unrechtes zu tun;
die Stadt sei diesbezüglich in einer „Vorreiterrolle“. Darüber hinaus handle
die Stadt mit dem Verfahren sehr haushaltsbewusst, da die gewählte Variante der
Bargeldzahlung geringere Kosten verursache.