14.01.2004 - 6.4 Information zum Asylbewerberleistungsgesetz

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Anlässlich der Kritik seitens des Landes, dass das in Potsdam angewandte Verfahren der Geldleistung nicht dem geltenden Recht entspreche, informiert Frau E. Müller über den Standpunkt der Stadt.

 

Die Stadt Potsdam halte das angewandte Verfahren der Auszahlung von Bargeld aufrecht und sieht darin keine Verletzung geltenden Rechts. Die Stadt werde in dieser Haltung durch die Prüfergebnisse des Rechtsamtes und weitere Rechtsgutachten bestärkt. Dieser Standpunkt werde auch gegenüber dem Land kommuniziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung erfolge und das Ergebnis ergebe in jedem Fall die Begründung einer Bargeldzahlung.

 

Herr Bretz spricht sich gegen diese Handhabung durch die Stadt aus und sieht in der Anwendung einer Mischvariante von Geld- und Sachleistungen eine eher rechtskonforme Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Herr Dr. Gunold sieht in dieser Handhabung die Unterstellung, dass alle Asylbewerber nur nach Deutschland kommen, um Geld abzuzocken. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass sich Potsdam nicht in die Rolle drängen lassen sollte, etwas Unrechtes zu tun; die Stadt sei diesbezüglich in einer „Vorreiterrolle“. Darüber hinaus handle die Stadt mit dem Verfahren sehr haushaltsbewusst, da die gewählte Variante der Bargeldzahlung geringere Kosten verursache.

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Beschlusstext:

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Abstimmungsergebnis: