25.02.2004 - 7 Herausgabe von privaten Einwohneradressen an Ad...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Fraktion Die Andere auf Rederecht für Herrn Hermerschmidt, Referent beim Datenschutzbeauftragen des Landes Brandenburg, vor. Gegen die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch, so dass Herr Hermerschmidt das Wort erhält.

In seinen Ausführungen unterstützt er den Antrag der Fraktion Die Andere und verweist darauf, dass z.B. in Nordrhein-Westfalen und im Saarland Adressen der Bürger nur herausgegeben werden, wenn diese zuvor zugestimmt haben. Die Stadt Potsdam habe auf Grundlage des Meldegesetzes eine Ermessensentscheidung, d.h. sie darf, muss aber Adressen nicht herausgeben.

 

Frau E. Müller verweist auf die Handhabung in der Stadt Potsdam, wo die Bürger durch eine breite Information auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht werden. Derzeit haben  rund 10.800 Bürger der Herausgabe ihrer Adressen widersprochen; dieser Widerspruch gelte dauerhaft.

 

Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass die Stadt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung treffen und deshalb jeden Einzelfall prüfen müsse. Eine pauschale Entscheidung darüber, dass keine Adressen weitergegeben werden, sei nach jetziger Rechtslage nicht möglich.

 

Im Weiteren äußert sich Herr Schüler, dass auch er für eine Änderung des Meldegesetztes Sympathie hege, aber die Stadt dafür nicht zuständig sei. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung könne auf Grundlage des jetzt gültigen Meldegesetztes nicht wirksam werden.

 

Reduzieren

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag mit folgendem Wortlaut

abzulehnen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, keine Privatadressen mehr an Adressbuchverlage zu verkaufen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  9

Stimmenthaltung:       0