09.03.2004 - 3.1 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lehmann erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und wird an der Diskussion und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufmerksam gemacht, dass den Teilnehmern in Form einer Tischvorlage verschiedene Papiere ausgereicht worden sind.

 

Hier handelt es sich im Einzelnen um:

 

a)      den Änderungsantrag von Frau Keilholz, Herrn Dr. Scharfenberg, Herrn Kutzmutz und Herrn Kapuste

b)      den bereinigten Änderungsantrag entsprechend dem Ziel der Antragsteller

c)      einen Auftrag an die Verwaltung (Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke westlich „Am Silbergraben“)

 

Zu c) unterbreitet der Ausschussvorsitzende den Vorschlag, diesen Teil zur Kenntnis zu nehmen und dem Antragsteller zu empfehlen, diesen als ordentlichen Antrag in die STVV einzubringen. Die Zeitfrage stellt sich hier nicht als Problem.

Herr Dr. Seidel stell die vorgeschlagene Verfahrensweise als GO Antrag zur Abstimmung.

Gegen den GO Antrag spricht Frau Hüneke

Abstimmung: 6/1/1 Damit nimmt der Ausschuss den Teil c) z.K. und empfiehlt dem Antragsteller, diesen als Antrag in die STVV einzubringen.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) erläutert zum  Papier b), dass es sich hierbei um eine bereinigte Formulierung des Antrags unter der Voraussetzung handelt, dass der alle Punkte des Änderungsabtrags a) angenommen werden. Einzige Änderung gegenüber der Formulierung in a) ist in Punkt 1, B erfolgt. Hier ist statt „entfällt“, ein erläuternder Satz hinzugefügt worden (Entscheidung zu dem Punkt selbst).

 

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird vorgeschlagen, alle Punkte/Absätze des Änderungsantrages von Frau Keilholz und der Herren  Kapuste, Kutzmutz und Dr. Scharfenberg einzeln abzustimmen:

 

Nach Verständigung zu den inhaltlichen Fragen wird folgendermaßen abgestimmt:

 

Punkt1, 1 Satz – unverändert (keine Abstimmung notwendig)

 

Punkt 1, A neu :

 

Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen. Abstimmung: 6/0/2

 

Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze angeordnet werden können. Abstimmung: 7/0/1

 

Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet: Abstimmung: 7/0/1

 

Punkt 1, B Durchwegung entfällt  - Abstimmung: 4/3/1

(damit Aufnahme des bereinigten Textes in folgender Fassung:

B Die Durchwegung zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Str. in ostwestlicher Richtung sollen entfallen.)

 

Ergänzung

Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße am Silbergraben ist zu gewährleisten. Abstimmung: 8/0/0 (findet sich in der bereinigten Fassung als 2. Absatz unter E wieder)

 

Punkt 1, D Ergänzung

Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert. Abstimmung 7/0/1

 

Ergänzung Punkt 1, E

Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Abstimmung: 7/0/1

 

Alle zu ändernden Punkte sind bestätigt worden, so dass der SB-Ausschuss über folgenden geänderten Beschlussvorschlag (Dokument b) ) abstimmt:

 

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Beschlusstext in geänderter Fassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende Festlegungen getroffen:

A    Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert.

       Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.

       Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen .auch andere Standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.

       Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.

B    Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen entfallen

      Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

D     Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

       Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.

E     Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.

       Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.

2.      Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

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Abstimmungsergebnis zur Vorlage in der geänderten Form:

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:      2

Enthaltungen:       1