09.03.2004 - 3.3 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 Pu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von Frau Holtkamp (Bereich verbindliche Bauleitplanung) eingebracht.

 

Herr Goetzmann gibt zusätzliche Erläuterungen zum WA 2F Große Weinmeisterstr. 63. Hiermit ist beabsichtigt dem gegenwärtigen Nutzer eine Erweiterung der Betriebssubstanz (keine Erweiterung des Betriebsgeländes) zu ermöglichen.

 

Frau Holtkamp sichert auf Nachfrage zu, als Anlage zum Protokoll die Benennung der Kostengröße für den Grunderwerb Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Str./Ecke Hebbelstr. beizufügen.

(Info der Verwaltung: die Kosten für den Grunderwerb des Spielplatzes Bertha-von-Suttner-Straße 5 würden voraussichtlich 3100 € - 5200 € betragen.

Das Grundstück liegt in der Nauener Vorstadt und umfasst eine Fläche von ca. 520 qm. Da schon lange bevor der Aufstellungsbeschluss des B-Plans gefasst wurde auf diesem Grundstück eine Nutzung als Spielplatz bestand und der B-Plan dort eine Grünfläche festsetzt, kann bei der Berechnung von Quadratmeterpreisen für eine innerstädtische Grünfläche (6 € - 10 €) ausgegangen werden.)

 

Auf die Anfrage von Herrn Dr. Seidel, wo im Bebauungsplan der Wohnflächenanteil geregelt sei, führt Frau Holtkamp aus, dass dies nur über die Festsetzung von Ausnahmen zur Art der Nutzung geregelt werden könne, und dass die Bedingungen für diese Ausnahmen im Einzelnen der Begründung zu entnehmen seien, in der die entsprechenden Flächenanteile formuliert seien. Die nochmalige Nachfrage von Herrn Dr. Seidel, ob dies auf dieser Basis auch im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sei, beantwortet Frau Holtkamp mit Ja.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 94 „Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße" ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:      0

Enthaltungen:       0

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Anlagen zur Vorlage