17.03.2004 - 4 Grundsteuerhebesatzsatzung der Landeshauptstadt...

Beschluss:
vertagt
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Herr Krause kritisiert gegenüber der Verwaltung die Nichtberücksichtigung der Beschlussfassung zu den wohnungspolitischen Leitlinien. Die Stadt verständige sich nicht mit ihren Partnern, sie hält sich nicht an Vereinbarungen. Er vertritt die Meinung, dass die hier zur Beschlussfassung vorgeschlagene Änderung der Grundsteuerhebesätze im Vorfeld mit den Wohnungsunternehmen/Mietervereinen usw. abgestimmt hätten werden müssen.

Herr Schüler schließt sich dem Unverständnis an.

Herr Kapuste sieht die Belastung für den Betroffenen als gering und für die Stadt als Gewinn an.

 

Herr Exner sagt eine Prüfung der Beschlussfassung hinsichtlich der wohnungspolitischen Leitlinien bis zur StVV am 31. März 2004 zu.

 

Herr Exner legt anhand von Beispielrechungen die finanziellen Belastungen dar.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Vorbehaltlich der Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses bis zur StVV am 31. März 2004 durch die Verwaltung empfehlen die Ausschussmitglieder die DS 04/SVV/0149 der Stadtverordnetenversammlung mit 5/2/0 zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage