18.03.2004 - 8 Elternbeitragsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0168 Elternbeitragsordnung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Gohlke bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Frau
Elona Müller erklärt,
dass bei der Wohngeldberechnung das sogenannte anrechenbare Einkommen zugrunde
gelegt wird. Bei Beschluss des Antrages werden Familien bevorzugt, die ein
hohes Einkommen haben, aber aufgrund hoher Freibeträge Wohngeld erhalten. Das
Wohngeldgesetz tritt am 31.12.2004 außer Kraft.
Sie weist
auf die Elternbeitragsordnung hin. Hier sind in Potsdam in den unteren
Einkommensgruppen erheblich niedrigere Beiträge als in anderen vergleichbaren
Städten.
Frau
Dr. Sigrid Müller
regt an, die Grenze für die Beitragfreistellung anzuheben.
Herr
Schweers erklärt,
dass in der Einkommensgruppe 9.000 bis 12.000 Euro insgesamt 537 Kinder betreut
werden. Dies wäre ein Verlust für die Stadt in Höhe von 104.143 Euro.
Herr
Näder macht
deutlich, dass dem Antrag zu folgen, eine erhebliche Mehrbelastung für die
Stadt bedeuten würde.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu ergänzen:
„Eltern sind auf ihren Antrag während des Bezuges von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von der Beitragszahlung freizustellen.“
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.