07.04.2004 - 9.1 Information zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes

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Der Oberbürgermeister verweist auf die dazu ausgereichten Unterlagen (Stellungnahme zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes und tabellarische Darstellung der Eintragung eines Einzeldenkmals bzw. eines Denkmals in die Denkmalliste).

Im Vorfeld der Änderung des Denkmalschutzgesetzes seien seitens der Stadt mit dem zuständigen Ministerien Gespräche geführt worden, ebenso mit dem Städte- und Gemeindebund. Darüber hinaus habe die StVV in ihrer letzten Sitzung eine Erklärung (DS 04/SVV/0235) dazu verabschiedet. Auf Nachfrage von Frau Dr. Schröter sagt der Oberbürgermeister zu, dass diese an die Fraktionen des Landtages weitergereicht werde.