14.04.2004 - 2.1 Musikschulengebühr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 14.04.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0158 Musikschulengebühr
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Fischer informiert, dass die Verwaltung den Antrag ablehnen würde.
Prof Dr. Thiel verweist auf die bestehenden Möglichkeiten der
Geschwisterermäßigung und der Ermäßigungsmodalitäten gem. § 6 der bestehenden Gebührensatzung und
erläutert die Ablehnungsgründe für den Antrag.
Das Fehlen der gesetzlichen Grundlage würde zu einem Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz führen. Dazu verweist er auf ein vorliegendes Rechtsgutachten der Stadt
Frankfurt/Oder.
Zur Einkommensermittlung wäre ein extrem hoher
Verwaltungsaufwand erforderlich. Die Bürger müssten ihr Einkommen im
Schuljahresrhythmus vorlegen. Bei der dominierenden Geschwisterermäßigung ist
die Darlegung der Einkommensverhältnisse nicht erforderlich. Zu befürchten
wären auch starke Einnahmeeinbrüche. Erfahrungen der Musikschule Strausberg
zeigen, dass es zu Einnahmeeinbrüchen bei 18 bis 25 jährigen Schülern kommt,
die dann als einkommenslos angemeldet werden. Bisher bezahlen die Eltern den
Regelsatz weiter. Was mit dem vorliegenden Antrag angestrebt wird, ist durch
die bestehenden Ermäßigungsparagraphen der Gebührensatzung realisiert.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.