21.04.2004 - 9.2 Statusbericht Tourismuskonzep...

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Frau Kleine führt dazu aus, dass seitens der Verwaltung ein jährlicher Statusbericht Tourismus in der Oktobersitzung des  Hauptausschusses gegeben werden sollte.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Tourismuskonzept Potsdam vom 05.07.2000 (DS 00/0330/1) sehe bisher eine jährliche Statusberichterstattung für jeweils März eines jeden Jahres vor. Mit der Vergabe der Tourismusleistungen und der Zustimmung des Hauptausschusses zu dem entsprechenden Dienstleistungsvertrag sind die Weichen für die Schaffung leistungsfähiger organisatorischer Rahmenbedingungen über die Etablierung einer langfristigen tragfähigen Tourismusorganisation gestellt worden. Der vom Hauptausschuss am 25.02.2004 bestätigte Dienstleistungsvertrag (DS 04/SVV/0178) regelt dezidiert die Berichtspflichten des Dienstleisters. Dieser hat neben den laufenden Berichten an die Verwaltung jährlich im September per 31.12. des Vorjahres dem Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam über die Umsetzung des Marketingplanes sowie die von der Stadt Potsdam bereitgestellten finanziellen Mittel zu berichten. Spätestens im Oktober eines jeden Jahres ist dem Hauptausschuss der Marketingplan für das Folgejahr zur Kenntnisnahme vorzulegen. In Anbetracht der Neuorganisation und der damit einhergehenden zusätzlichen Berichtspflichten empfiehlt sich ein Abgleich der Regelungen mit dem Ziel einer effizienteren und umfassenden Kontrolle über einen Statusbericht Tourismus, welcher die verschiedenen Teile des Berichtswesens zusammenfasst.

Frau Kleine verweist auf die dazu ausgereichte Tabelle, in der die Ausführungen detailliert dargestellt sind und bittet um Zustimmung für den o.g. Vorschlag.

 

Anschließend stellt Frau Müller den

GO-Antrag: Zurückstellung der Abstimmung über die Verfahrensweise und Behandlung in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses. Sie verweist gleichzeitig darauf, dass dazu eine entsprechende Beschlussfassung für die StVV nötig sei.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.