13.05.2004 - 4 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 13.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Schulze bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr
Wernick-Otto bittet
darum, den Beirat sinnvoll zusammen zu setzen.
Herr
Prinz-Schubert
plädiert dafür, dass je ein Vertreter der Beratungsstelle und der
Suchtpräventionsstelle als Fachkräfte zusätzlich aufgenommen werden.
Frau
Dr. Sigrid Müller
ist nach kurzer Verständigung im Ausschuss bereit, den 3. Satz des
Antragstextes zu streichen.
Der
Begriff „Beirat“ wird durch den Begriff „Koordinierungsstelle“ ersetzt.
Der
Besetzungsvorschlag der zu bildenden Koordinierungsstelle sollte im Juni
2004 vorgelegt werden.
Nach
einer kurzen Abstimmung verständigen sich die JHA-Mitglieder zu folgender Zusammensetzung der
Koordinierungsstelle:
1
VertreterIn des Ausschusses für Soziales
1
VertreterIn des Jugendhilfeausschusses
1
VertreterIn des Gesundheitsamtes
1
VertreterIn des Jugendamtes
1
VertreterIn der AG Sucht
1
VertreterIn der AG Suchtprävention
1
VertreterIn der Suchtberatungsstelle
1
VertreterIn der Suchtpräventionsstelle
Nach
einer kurzen Beratung wird der letzte Satz des Antrages wie folgt
geändert:
Die
Aufgaben der Koordinierungsstelle sind verwaltungsseitig abzusichern.
Frau
Dr. Sigrid Müller
erklärt sich bereit, als Vertreterin des JHA in der Koordinierungsstelle
mitzuarbeiten.
Es erhebt
sich kein Widerspruch.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für
Suchtprävention/-beratung unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zu bilden.
Die im
Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele
sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten.
Dem
fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen ist ein entsprechender
Besetzungsvorschlag der zu bildenden Koordinierungsstelle auf seiner Sitzung im
Juni 2004 von der Verwaltung vorzulegen.
Dem
Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der
Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten.
Die
Aufgaben der Koordinierungsstelle sind verwaltungsseitig abzusichern.