13.05.2004 - 4 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Wernick-Otto bittet darum, den Beirat sinnvoll zusammen zu setzen.

 

Herr Prinz-Schubert plädiert dafür, dass je ein Vertreter der Beratungsstelle und der Suchtpräventionsstelle als Fachkräfte zusätzlich aufgenommen werden.

 

Frau Dr. Sigrid Müller ist nach kurzer Verständigung im Ausschuss bereit, den 3. Satz des Antragstextes zu streichen.

Der Begriff „Beirat“ wird durch den Begriff „Koordinierungsstelle“ ersetzt.

Der Besetzungsvorschlag der zu bildenden Koordinierungsstelle sollte im Juni 2004 vorgelegt werden.

 

Nach einer kurzen Abstimmung verständigen sich die JHA-Mitglieder zu folgender  Zusammensetzung der Koordinierungsstelle:

 

1 VertreterIn des Ausschusses für Soziales

1 VertreterIn des Jugendhilfeausschusses

1 VertreterIn des Gesundheitsamtes

1 VertreterIn des Jugendamtes

1 VertreterIn der AG Sucht

1 VertreterIn der AG Suchtprävention

1 VertreterIn der Suchtberatungsstelle

1 VertreterIn der Suchtpräventionsstelle

 

Nach einer kurzen Beratung wird der letzte Satz des Antrages wie folgt geändert:

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind verwaltungsseitig abzusichern.

 

Frau Dr. Sigrid Müller erklärt sich bereit, als Vertreterin des JHA in der Koordinierungsstelle mitzuarbeiten.

 

Es erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für Suchtprävention/-beratung unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zu bilden.

Die im Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten.

Dem fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag der zu bildenden Koordinierungsstelle auf seiner Sitzung im Juni 2004 von der Verwaltung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind verwaltungsseitig abzusichern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               15

Ablehnung:                    0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.