13.05.2004 - 8 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...

Beschluss:
vertagt
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Frau Stooß bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Drohla berichtet, dass der Unterausschuss Kita diese Beschlussvorlage abgelehnt hat. Auch Rücksprachen mit Kita-Leiterinnen haben ergeben, dass diese sich ebenfalls dagegen aussprechen. Der Zeitpunkt der Änderung der Richtlinie ist aus Sicht der Kitas unverantwortlich.

Sie verliest einen Brief von Frau Basekow dazu.

 

Herr Wernick-Otto stellt fest, dass bei einer größeren Anzahl Kinder weniger Praktikanten eingesetzt werden, als bei einer kleineren Kinderzahl. Gleiches gilt für die Zuschüsse.

Des weiteren fragt er, ob die Einrichtungen einen Nachweis erbringen müssen, wenn Eltern die Wäsche der Einrichtung waschen.

 

Frau Stooß erklärt, dass die Zuschüsse ein Anreiz für die Einrichtungen sein sollen, wirtschaftlich zu arbeiten.

Durch den Einsatz von Praktikanten sollen insbesondere die kleineren Einrichtungen unterstützt werden.

 

Frau Elona Müller  weist darauf hin, dass die Träger bei einer Pauschalfinanzierung keine Spitzabrechnung machen müssen. Durch die Erhöhung der Elternbeiträge erhalten die Träger so hohe Zuschüsse, dass eine Rückrechnung erforderlich ist. Durch die Änderung der Finanzierungsrichtlinie ist die Rückrechnung nicht mehr erforderlich.

 

Frau Keilholz fragt, ob die Summe so im Haushaltsplan enthalten ist.

 

Frau Elona Müller bestätigt dies. Es erfolgte eine Hochrechnung aufgrund von Erfahrungswerten.

 

Herr Schweers ergänzt, dass die Stadt es sich nicht mehr leisten kann, den Trägern gegenüber in Vorleistung zu gehen. In der jetzigen Haushaltssituation besteht keine andere Möglichkeit.

Derzeit wird durch das Rechnungsprüfungsamt eine gründliche Prüfung der Verwendungsnachweise durchgeführt.

 

Herr Lehmann fragt, wann mit Ergebnissen der Tiefenprüfung zu rechnen ist.

 

Herr Schweers erklärt, dass die Verwaltung hofft, dass die Ergebnisse im Juni vorliegen. Er macht deutlich, dass alle, bis auf zwei Einrichtungen, die Standardfinanzierung in Anspruch nehmen. Wenn ein Träger nachweist, dass er mit der Standardfinanzierung nicht auskommt, erfolgt Individualbezuschussung.

 

Frau Lehmann betont, dass die Träger aufgrund des enormen zusätzlichen Aufwandes die Anträge auf Individualabrechnung zurückgezogen haben. Sie lehnt die Vorlage ab, da dies den Einrichtungen mitten im Jahr nicht zuzumuten ist.

 

Frau Elona Müller macht deutlich, dass die Träger durchaus in der Lage sind zu planen, da die drei Finanzierungssäulen bekannt sind. Bei einer Veränderung der Richtlinie zum 01. Januar müssten die Träger enorme Rückzahlungen leisten.

 

Frau Keilholz fragt, ob die Abrechnungen der Träger geprüft wurden. Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Sie betont, dass das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes vor Einbringung der Drucksache hätte vorliegen müssen.

 

Frau Dr. Sigrid Müller stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Die Drucksache 04/SVV/0366 wird so lange zurückgestellt, bis das Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    2

Dem GO-Antrag wird zugestimmt.

 

Frau Stooß weist darauf hin, dass noch nicht alle Träger die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.

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