26.05.2004 - 7 Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Ve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Becker und Herrn Ruden aus dem Ortsbeirat Uetz-Paaren und bittet, beiden das Rederecht zu gewähren. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Des Weiteren bittet er, die TOP 7 und 8 zusammen zu behandeln, da sie das gleiche Thema beinhalten. Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Bolze bringt die Vorlage ein und verweist auf eine Einigung mit den Landwirten, so dass dem vorliegendem Vertrag nichts mehr im Wege stehe.  Dies wird von Herrn Becker bestätigt.

 

Herr Bretz beantragt, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass ab 2006 die Aufgabe in Potsdam wahrgenommen werden sollte. Seiner Meinung nach sollte dies wenigstens Beschlussbestandteil sein, wenn es auch nicht in den Vertrag selbst mit aufgenommen werden könne.

 

Herr Schüler fragt nach, wie die Angelegenheiten im Arbeitskreis ländlicher Raum diskutiert werden sollen, da die Antragstellung der Fraktion Grüne/ B 90 über den vorliegenden Vertrag hinausgehe.

 

Herr Ruden bestätigt, dass der Arbeitskreis ländlicher Raum entsprechende Probleme besprechen und in die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse hineintragen werde, so dass hier auch eine „Querverbindung“ entstehe.

 

Anschließend wird die Vorlage einschließlich der Ergänzung zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark die in der Anlage beigefügte neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzgl. der Übertragung von Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Förderung sowie der Produktion für die im Stadtgebiet ansässigen Landwirtschaftsbetriebe abzuschließen.

 

 

Ab 2006 sollen diese Aufgaben in Potsdam wahrgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               14

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

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Anlagen zur Vorlage