09.06.2004 - 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner verweist auf die ausgereichten Austauschblätter und die vorgenommenen Änderungen auf Grund der Hinweise aus den Ortsbeiräten und einiger redaktioneller Änderungen. Aus den Fraktionen gab es bisher keine Änderungsvorschläge.

 

Herr Friederich fragt nach, welche Regelungen es bezüglich der Beschilderung in Kartzow und Krampnitz gebe und schlägt vor, dies im Zusammenhang mit dem TOP 9 zu behandeln. Ebenso fragt Herr Schüler nach der Stellungnahme des Innenministeriums zu dieser Problematik, da nach seiner Meinung die Gemeinde-ordnung es zulasse, dem Anliegen der beiden Orte zu folgen. Herr Dr. Scharfenberg empfiehlt, die Hauptsatzung und insbesondere das Anliegen der Beschilderung mit den Ortsbürgermeistern zusammen zu besprechen und nicht heute abschließend zu beraten. Herr Mühlberg verweist darauf, dass die beiden Orte nur eine den Ortsteilen entsprechende Beschilderung, nicht aber die Rechte eines Ortsteiles haben wollen; Gleiches gelte für Schlänitzsee und Nattwerder.

 

Herr Exner führt dazu aus, dass die Prüfung beim Innenministerium ergeben habe, dass Ortsteile nach dem Wortlaut des § 54 Abs. 1 der Gemeindeordnung nur in amtsfreien Gemeinden gebildet werden können. Amtsangehörige Gemeinden haben dieses Recht nur im Falle freiwilliger Gemeindezusam-menschlüsse. Dieser liege aber im Falle der Gemeinde Fahrland nicht vor, so dass die Gemeindeteile Kartzow und Krampnitz rechtlich keine Ortsteile sind. Die geänderte Hauptsatzung der ehemaligen Gemeinde Fahrland könne deshalb  hier nicht greifen.

Ebenso sei die Voraussetzung nach 54 Abs. 1 GO nicht gegeben, dass es sich hier um ausreichend große und räumlich getrennte bewohnte Gemeindeteile handele. Darüber hinaus ist auch das Anliegen, einen Ortsteil zu bilden, sich aber vom Ortsbeirat Fahrland vertreten zu lassen, vom Innenministerium verneint worden. Die Stellungnahme des Innenministeriums wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die Ausführungen werden durch Frau Calek dahingehend ergänzt, dass die Beschilderung nicht über die Hauptsatzung geregelt werden könne, da es sich hierbei um straßenverkehrsrechtliche Fragen handele. Derzeit werde ein Konzept in der Verwaltung erarbeitet, wie an den Vorwegweisern die Hinweise auf die Ortsteile erfolgen können. Dieses Konzept soll mit den Ortsteilen besprochen werden.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister die Anträge von Herrn Möller aus Kartzow und Herrn Vester aus Krampnitz auf Rederecht zur Abstimmung. Gegen die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Vester und Herr Möller betonen, dass es den Einwohnern von Kartzow und Krampnitz nur darum gehe, ein „ordentliches“ Ortseingangsschild mit gelbem Untergrund und schwarzer Schrift zu erhalten. Besucher, Lieferanten etc. finden sich in dem Wirrwarr von Straßen und Zugehörigkeiten nicht zurecht. Für die Einwohner sei es unverständlich, dass sie keine Ortsteile sein können, schließlich stand das in der Hauptsatzung der Gemeinde Fahrland drin.

 

Dem widerspricht Herr Exner; das Innenministerium sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die beiden Ortsteile eben nicht gebildet wurden.

 

Herr Friederich schlägt vor, dass die Verwaltung die Möglichkeit nach § 54 GO prüfe, ob die Bildung von Ortsteilen möglich sei, ohne dass ein Ortsbeirat gebildet werde.

Herr Krause spricht gegen diesen Vorschlag, da dieses Problem bereits bei der Wahlprüfung eine Rolle gespielt habe, es seiner Meinung nach gebe es hier erhebliche Bedenken.

 

Herr Bretz stellt den

 

GO-Antrag: Die Hauptsatzung wird bezüglich der Ortsteile zurückgestellt, um die aufgezeigten Wege und Lösungen nochmals zu prüfen und für die Einwohner von Kartzow und Krampnitz eine Lösung zu finden. Die Hauptsatzung ist dann gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:       15

Ablehnung:            0

Stimmenthaltung:  1

 

Anschließend werden folgende Punkte für eine weitere Prüfung bzw. Diskussion vorgeschlagen:

 

Frau Platzeck spricht sich dafür aus, dass die Beträge, für die die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 12 der Hauptsatzung zuständig ist, nicht geändert werden und so wie in der jetzt gültigen Fassung bestehen bleiben.

 

Herr Dr. Gunold merkt an, dass sich ihm die Regelungen des § 9 bezüglich des aktiven Wahlrechts nicht erschließen. Er fragt nach, warum die Regelungen des § 10 Abs. 3 keine Anwendung für den Ausländerbeirat finden.

Herr Exner verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorabstimmungen mit dem Innenministerium und die dazu ergangenen Auflagen.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Ausführungen in der Hauptsatzung nur in männlicher Form für ihn unverständlich seien. Insbesondere bei der Gleich-stellungsbeauftragten sollte die bisherige Form beibehalten werden.

Des Weiteren sollte der § 7 zum Akteneinsichtsrecht wieder aufgenommen werden, da die Hauptsatzung nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig sei, sehe er hier entsprechenden Spielraum.

Ebenso sollte die Formulierung, dass der Vorschlag für die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten im Benehmen mit den Fraktionen der StVV unterbreitet wird, wieder aufgenommen werden.

Er spricht sich weiterhin für die Beibehaltung der bisherigen Wertgrenzen für die Zuständigkeit der StVV aus sowie für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im § 18 bezüglich der Gemeindebediensteten.

 

Herr Boede plädiert für die Wiederaufnahme der Regelung im § 13, dass Verträge  mit Stadtverordneten, Ausschussmitgliedern oder mit Bediensteten der Stadtverwaltung durch die StVV zu genehmigen seien.

 

Herr Krause schlägt vor, dass der jährliche Bericht zu Eingaben und Beschwerden ein gemeinsamer Bericht des Oberbürgermeisters und des Ausschusses sein sollte.

 

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass die Hauptsatzung bis zum August zurückgestellt wird und bis dahin alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge geprüft werden. Zur abschließenden Beratung werden die Ortsbürgermeister eingeladen.

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Anlagen zur Vorlage