09.06.2004 - 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Zentrale Steuerung und Service (Überweisung auch an alle Ortsbeiräte)
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 09.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- vertagt
Herr Exner verweist auf die ausgereichten Austauschblätter
und die vorgenommenen Änderungen auf Grund der Hinweise aus den Ortsbeiräten
und einiger redaktioneller Änderungen. Aus den Fraktionen gab es bisher keine
Änderungsvorschläge.
Herr Friederich fragt nach, welche Regelungen es bezüglich
der Beschilderung in Kartzow und Krampnitz gebe und schlägt vor, dies im
Zusammenhang mit dem TOP 9 zu behandeln. Ebenso fragt Herr Schüler nach der
Stellungnahme des Innenministeriums zu dieser Problematik, da nach seiner
Meinung die Gemeinde-ordnung es zulasse, dem Anliegen der beiden Orte zu
folgen. Herr Dr. Scharfenberg empfiehlt, die Hauptsatzung und insbesondere das
Anliegen der Beschilderung mit den Ortsbürgermeistern zusammen zu besprechen
und nicht heute abschließend zu beraten. Herr Mühlberg verweist darauf, dass
die beiden Orte nur eine den Ortsteilen entsprechende Beschilderung, nicht aber
die Rechte eines Ortsteiles haben wollen; Gleiches gelte für Schlänitzsee und
Nattwerder.
Herr Exner führt dazu aus, dass die Prüfung beim
Innenministerium ergeben habe, dass Ortsteile nach dem Wortlaut des § 54 Abs. 1
der Gemeindeordnung nur in amtsfreien Gemeinden gebildet werden können.
Amtsangehörige Gemeinden haben dieses Recht nur im Falle freiwilliger
Gemeindezusam-menschlüsse. Dieser liege aber im Falle der Gemeinde Fahrland
nicht vor, so dass die Gemeindeteile Kartzow und Krampnitz rechtlich keine
Ortsteile sind. Die geänderte Hauptsatzung der ehemaligen Gemeinde Fahrland
könne deshalb hier nicht greifen.
Ebenso sei die Voraussetzung nach 54 Abs. 1 GO nicht
gegeben, dass es sich hier um ausreichend große und räumlich getrennte bewohnte
Gemeindeteile handele. Darüber hinaus ist auch das Anliegen, einen Ortsteil zu
bilden, sich aber vom Ortsbeirat Fahrland vertreten zu lassen, vom
Innenministerium verneint worden. Die Stellungnahme des Innenministeriums wird
dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Ausführungen werden durch Frau Calek dahingehend
ergänzt, dass die Beschilderung nicht über die Hauptsatzung geregelt werden
könne, da es sich hierbei um straßenverkehrsrechtliche Fragen handele. Derzeit
werde ein Konzept in der Verwaltung erarbeitet, wie an den Vorwegweisern die
Hinweise auf die Ortsteile erfolgen können. Dieses Konzept soll mit den
Ortsteilen besprochen werden.
Anschließend stellt der Oberbürgermeister die Anträge von
Herrn Möller aus Kartzow und Herrn Vester aus Krampnitz auf Rederecht zur
Abstimmung. Gegen die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Vester und Herr Möller betonen, dass es den Einwohnern
von Kartzow und Krampnitz nur darum gehe, ein „ordentliches“ Ortseingangsschild
mit gelbem Untergrund und schwarzer Schrift zu erhalten. Besucher, Lieferanten
etc. finden sich in dem Wirrwarr von Straßen und Zugehörigkeiten nicht zurecht.
Für die Einwohner sei es unverständlich, dass sie keine Ortsteile sein können,
schließlich stand das in der Hauptsatzung der Gemeinde Fahrland drin.
Dem widerspricht Herr Exner; das Innenministerium sei zu dem
Ergebnis gekommen, dass die beiden Ortsteile eben nicht gebildet wurden.
Herr Friederich schlägt vor, dass die Verwaltung die
Möglichkeit nach § 54 GO prüfe, ob die Bildung von Ortsteilen möglich sei, ohne
dass ein Ortsbeirat gebildet werde.
Herr Krause spricht gegen diesen Vorschlag, da dieses
Problem bereits bei der Wahlprüfung eine Rolle gespielt habe, es seiner Meinung
nach gebe es hier erhebliche Bedenken.
Herr Bretz stellt den
GO-Antrag: Die Hauptsatzung wird bezüglich der Ortsteile
zurückgestellt, um die aufgezeigten Wege und Lösungen nochmals zu prüfen und
für die Einwohner von Kartzow und Krampnitz eine Lösung zu finden. Die
Hauptsatzung ist dann gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15
Ablehnung:
0
Stimmenthaltung:
1
Anschließend werden folgende Punkte für eine weitere Prüfung
bzw. Diskussion vorgeschlagen:
Frau Platzeck spricht sich dafür aus, dass die Beträge, für
die die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 12 der Hauptsatzung zuständig ist,
nicht geändert werden und so wie in der jetzt gültigen Fassung bestehen
bleiben.
Herr Dr. Gunold merkt an, dass sich ihm die Regelungen des §
9 bezüglich des aktiven Wahlrechts nicht erschließen. Er fragt nach, warum die
Regelungen des § 10 Abs. 3 keine Anwendung für den Ausländerbeirat finden.
Herr Exner verweist in diesem Zusammenhang auf die
Vorabstimmungen mit dem Innenministerium und die dazu ergangenen Auflagen.
Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Ausführungen in der
Hauptsatzung nur in männlicher Form für ihn unverständlich seien. Insbesondere
bei der Gleich-stellungsbeauftragten sollte die bisherige Form beibehalten
werden.
Des Weiteren sollte der § 7 zum Akteneinsichtsrecht wieder
aufgenommen werden, da die Hauptsatzung nur anzeige- und nicht
genehmigungspflichtig sei, sehe er hier entsprechenden Spielraum.
Ebenso sollte die Formulierung, dass der Vorschlag für die
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten im Benehmen mit den Fraktionen der
StVV unterbreitet wird, wieder aufgenommen werden.
Er spricht sich weiterhin für die Beibehaltung der
bisherigen Wertgrenzen für die Zuständigkeit der StVV aus sowie für die
Beibehaltung der bisherigen Regelungen im § 18 bezüglich der
Gemeindebediensteten.
Herr Boede plädiert für die Wiederaufnahme der Regelung im §
13, dass Verträge mit Stadtverordneten,
Ausschussmitgliedern oder mit Bediensteten der Stadtverwaltung durch die StVV
zu genehmigen seien.
Herr Krause schlägt vor, dass der jährliche Bericht zu
Eingaben und Beschwerden ein gemeinsamer Bericht des Oberbürgermeisters und des
Ausschusses sein sollte.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, dass die Hauptsatzung bis
zum August zurückgestellt wird und bis dahin alle Änderungs- und
Ergänzungsvorschläge geprüft werden. Zur abschließenden Beratung werden die
Ortsbürgermeister eingeladen.
Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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45 kB
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216 kB
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