09.06.2004 - 7 Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner erläutert die Stellungnahme des Innenministeriums, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Er macht darauf aufmerksam, dass einer Veröffentlichung der Niederschrift entsprechend der in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Inhalte nichts im Wege stehe; die Veröffentlichung der Wortprotokolle bedarf jedoch der Zustimmung aller Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Insofern sollte der Antrag anders formuliert werden und beinhalten, dass Protokolle im gesetzlich vorgegebenen Rahmen veröffentlicht werden.

 

Herr Boede spricht sich dagegen aus; er findet die Stellungnahme „merkwürdig“ und „verwunderlich“, weil dem öffentlichen Interesse ansonsten ein sehr hoher Status eingeräumt werde und die Sitzungsprotokolle schon jetzt im Büro der StVV und in der Stadt- und Landesbibliothek zur Einsicht ausliegen. Dem schließt sich Herr Schüler an.

 

Frau Platzeck spricht sich gegen eine Veröffentlichung der Wortprotokolle aus, da es ausreichend „Peinlichkeiten“ gebe, die jederzeit über Suchmaschinen abrufbar seien. Stadtverordnete stehen zwar in der Öffentlichkeit, haben aber auch ein Arbeitsverhältnis. Da sei es „nicht immer schön, öffentlich durch den Kakao gezogen zu werden“. Dem schließt sich Herr Mühlberg an.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag mit folgendem Wortlaut abzulehnen:

 

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen werden interessierten Einwohner/innen künftig im Internet zur Verfügung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister und die Vorsitzende der StVV werden beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                 8

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       0