09.06.2004 - 13 Entschädigungssatzung

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Utting bringt die Vorlage ein. Frau Calek erläutert, dass die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung mit dem Entlastungsgesetz der Kommunen außer Kraft gesetzt wurde, die Entschädigungssatzungen jedoch weiterhin ihre Gültigkeit behalten haben. Ausgangspunkt war die Gewährung von Pauschalsätzen, mit denen alle Eventualitäten abgedeckt werden. Die jetzige Regelung besagt, dass eine Ausnahme nur dann erfolgen könne, wenn die betreuende Person nachweise, dass ihr dadurch Verdienstausfall entstehe. Herr Exner verweist ergänzend auf die Haushaltssituation und die dafür nicht eingestellten Haushaltsmittel.

 

Nach drei Diskussionsrednern schlägt Herr Exner vor, den Antrag zurückzustellen, um nach einer neuen Formulierung zu suchen, die dem Anliegen gerecht wird. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren